Sie haben Fragen zur VGF. Wir antworten.
Zu jeder Frage gibt es eine passende Antwort.
- Wer kann Wahrnehmungsberechtigter werden?
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Wahrnehmungsberechtigter bei der VGF können Filmhersteller, Co-Produzent eines Films oder Rechteinhaber vom Hersteller eines Films (Filmverleiher, Filmlizenzhändler, Weltvertriebsunternehmen, etc.) werden.
Außerdem können Firmen, die Synchronfassungen von ausländischen Filmen herstellen oder die Rechte an diesen Synchronfassungen erwerben, Wahrnehmungsberechtigte der VGF werden.
- Wie werde ich Wahrnehmungsberechtigter?
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Sie sind Filmhersteller, Co-Produzent eines Films oder Sie haben die Rechte vom Hersteller eines Films (Filmverleiher, Filmlizenzhändler, Weltvertriebsunternehmen, etc.)? Dann treten Sie der VGF bei und schließen Sie mit ihr einen Wahrnehmungsvertrag (PDF) ab. Schicken Sie uns einfach das VGF-Anmeldeformular (PDF) per Post und wir lassen Ihnen die notwendigen Unterlagen zukommen.
- Kann ich als Regisseur bei der VGF Mitglied werden?
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Ja, aber in der Regel werden Regisseure von der VG Bild-Kunst vertreten.
- Was kostet ein Beitritt zur VGF?
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Der Beitritt zur VGF, der mit Abschluss eines Wahrnehmungsvertrages vollzogen wird, ist für die Rechteinhaber kostenfrei.
- Wie finanziert sich die VGF?
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Die Verwaltungskosten werden durch einen Vorwegabzug aus allen erzielten Einnahmen gedeckt. Ein individueller Verwaltungskostenabzug erfolgt weder bei Vertragsabschluss noch später.
- Wie kann ich der VGF Adressänderungen mitteilen?
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Sie können uns Änderungen gerne schriftliche zukommen lassen. Anmeldeformular (PDF)
- Wie kann ich der VGF eine neue Bankverbindung mitteilen?
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Sie können uns Änderungen gerne schriftlich zukommen lassen. Bankformular (PDF)