Video- und DVD-Vermietvergütung § 27 UrhG
Im Falle des Vermietens von Videokassetten steht den Filmurhebern nach § 27 Abs. 1 UrhG ein gesetzlicher Vergütungsanspruch zu. An diesem Anspruch sind die Filmhersteller aufgrund der von ihnen mit den Filmschaffenden geschlossenen Verträge beteiligt. Der gesetzliche Anspruch richtet sich gegen die Betreiber von Videotheken.
Auch in diesem Bereich hat sich die VGF mit den anderen Verwertungsgesellschaften zur Geltendmachung der Rechte zusammengeschlossen. Der Anspruch wird von der GEMA für die ZVV - Zentralstelle für Videovermietung - gegenüber den Videotheken geltend gemacht. Die Weiterverteilung erfolgt wiederum nach einem zwischen den Gesellschaftern der ZVV vereinbarten Schlüssel und dann von den einzelnen Verwertungsgesellschaften an ihre Berechtigten.
Für die Ausschüttung der Videovermietvergütung nach § 27 UrhG ist die Verfügbarkeit des Filmwerks als Mietkassette/Miet-DVD im betreffenden Ausschüttungszeitraum ausschlaggebend.