Vergütungen aus anderen Ländern
Die vorstehenden gesetzlichen Vergütungen bestehen zum Teil auch in anderen europäischen Ländern.
Die VGF München macht die Rechte an deutschen Filmwerken auch in diesen Ländern bei den jeweiligen nationalen Verwertungsgesellschaften geltend und zieht die Vergütungen zur Verteilung an ihre Berechtigten ein. Die Ermittlung der gesendeten Filme und der Sendedaten erfolgt durch die nationale Verwertungsgesellschaft.
Die VGF Berlin macht die Rechte an ausländischen Filmen bei der österreichischen und der Schweizer Verwertungsgesellschaft geltend und deckt damit den deutschsprachigen Raum ab.