Sie haben Fragen zur VGF. Wir antworten.
Zu jeder Frage gibt es eine passende Antwort.
- Wann finden Ausschüttungen statt?
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Die Ausschüttungen erfolgen jährlich.
- Welche Sender werden bei der VGF vergütet?
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Für Vergütungen aus Deutschland sind ab dem Sendejahr 2005 folgende Sender relevant: ARD, ZDF, SAT.1, RTL, PRO 7, Kabel1, 3SAT, RTL 2, Super RTL**, VOX, ARTE**, Kinderkanal**, Phoenix*, BR, WDR, NDR, HR, S3, MDR, RBB.
*Nur für den Deutschen Film relevant.
**bei ausländischen Filmen werden bei diesen Sendern nur Europäische Kinofilme vergütet - Woher weiß die VGF, dass meine Filme ausgestrahlt wurden?
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Die VGF München recherchiert Sendetermine von Spielfilmen, die eine Kinoauswertung in Deutschland erfahren haben. Sendetermine von sonstigen Filmen müssen von den Berechtigten selbst gemeldet werden. Dazu findet regelmäßig eine Meldeaktion statt, über die alle Berechtigten rechtzeitig informiert werden.
Die VGF Berlin recherchiert die Sendetermine aller ausländischen Filmwerke für die abrechungsrelevanten Sender.
- Wie kalkuliert die VGF die Vergütungen?
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Die Vergütungen für die einzelnen Produktionen werden mittels eines Punktesystems ermittelt.
- Wann bekomme ich mein Geld?
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Nach Rücksendung der rechtsverbindlich unterschriebenen Freistellungserklärung werden Ihre Vergütungsansprüche binnen 14 Tagen auf Ihr Konto angewiesen.
- Gibt es auch Geld aus dem Ausland?
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Die vorstehenden gesetzlichen Vergütungen bestehen auch in verschiedenen anderen europäischen Ländern.
Die VGF München macht die Rechte an deutschen Filmwerken auch in diesen Ländern bei den jeweiligen nationalen Verwertungsgesellschaften geltend und zieht die Vergütungen zur Verteilung an ihre Berechtigten ein. Die Ermittlung der gesendeten Filme und der Sendedaten erfolgt durch die nationale Verwertungsgesellschaft.Die VGF Berlin macht die Rechte an ausländischen Filmwerken bei der österreichischen und der Schweizer Verwertungsgesellschaft geltend und deckt damit den deutschsprachigen Raum ab.